Bodenseeschifferpatent


Das Bodenseeschifferpatent wird unterteilt in zwei Kategorien

 

Kat. A

Amtliche Berechtigung zum Führen eines Fahrzeuges mit mehr als 4,4 kW (6 PS) Maschinenleistung auf dem Bodensee.

 

Kat. D

Amtliche Berechtigung zum Führen eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 qm Segelfläche auf dem Bodensee. Für Segelfahrzeuge mit Motor, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich.