Bodenseeschifferpatent
Das Bodenseeschifferpatent wird unterteilt in zwei Kategorien
Amtliche Berechtigung zum Führen eines Fahrzeuges mit mehr als 4,4 kW (6 PS) Maschinenleistung auf dem Bodensee.
Amtliche Berechtigung zum Führen eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 qm Segelfläche auf dem Bodensee. Für Segelfahrzeuge mit Motor, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich.