UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist sowohl für die Berufs- als auch für die
Sportschifffahrt gültig. Es berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt, wobei mindestens eine Person (vorzugsweise der Schiffsführer) an Bord diesen Nachweis vorweisen
muss, sobald eine UKW-Funkanlage an Bord ist. Dieses Funkzeugnis ist international und unbegrenzt gültig.
Voraussetzungen:
Ab 15 Jahren.
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung: