UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk (UBI)


UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist sowohl für die Berufs- als auch für die Sportschifffahrt gültig. Es berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt, wobei mindestens eine Person (vorzugsweise der Schiffsführer) an Bord diesen Nachweis vorweisen muss, sobald eine UKW-Funkanlage an Bord ist. Dieses Funkzeugnis ist international und unbegrenzt gültig.

 

Voraussetzungen:

Ab 15 Jahren.

 

Theoretische Prüfung:

  •  Multiple Choice Fragebogen (u.a. zu Rangfolge und Arten des Funkverkehr, Funkstellen, Frequenzen und deren Nutzung, Technik von Funkstellen)
  • Aufnahme und Abgabe von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

Praktische Prüfung:

  • Abwicklung von Aufgaben des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle.
  • Für Inhaber des SRC oder LRC sind die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.