Pyrotechnische Befähigung


Pyroschein – Fachkundenachweis (FKN) für Seenotrettungsmittel der Kat. T2

(Fachkunde für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung (SprengV))

Der FKN (kleiner Pyroschein) ist ein rein national geregelter Nachweis und muss vorgelegt werden können, wenn auf einer Yacht in Gewässern des deutschen Hoheitsgebietes pyrotechnische Seenotsignale der Kat. T2 mitgeführt werden. Weiterhin wird der Schein benötigt, um Notsignale der Kat. T2 kaufen zu können. Auf Charteryachten in Deutschland sind diese Seenotsignale vorgeschrieben und werden auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert.

 

Im Notfall gilt auch weiterhin: Not kennt kein Gebot. Das heißt, dass im Notfall jeder an Bord die Notsignale einsetzen kann. Dazu sollte bei der Creweinweisung auf die Handhabung der Rettungsmittel unbedingt hingewiesen werden.

 

Außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes sind bisher keine vergleichbaren Pflichtnachweise bekannt.


Voraussetzungen:

Ab 16 Jahren und der Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins

 

Theoretische Prüfung:

  • Fragebogen (u.a. Umgang mit Seenotrettungsmitteln, waffenrechtliche Grundkenntnisse, Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts)

Praktische Prüfung:

  • Nachweis sicherer Umgang mit Seenotsignalmitteln und ausreichende Fertigkeiten im tatsächlichen Gebrauch

Besonderheiten:

  • Da es sich bei dem FKN um einen rein deutschen Nachweis handelt, besteht kein Rechtsanspruch, dass dieser Nachweis auch im Ausland anerkannt wird.

 

Der FKN berechtigt auch zur Charterung einer Yacht, auf welcher sich eine Signalwaffe befindet. Der Vercharterer muss die Waffenbesitzkarte dem Charterer beim Chartern übergeben.

 

Wer sich für seine eigene Yacht eine Signalwaffe zulegen möchte, muss im Besitz einer Waffenbesitzkarte sein. Dazu benötigt er einen Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN) und einen Nachweis der Bedürftigkeit. Durch den Besitz einer eigenen Yacht ist diese Bedürftigkeit meist ausreichend gegeben. Der SKN (großer Pyroschein) ist nicht mit dem FKN (kleiner Pyroschein) zu vergleichen und bedarf einem eigenen Nachweis.


Kategorie T1: Hierfür ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.

Handfackeln, Rauchtöpfe, Signalgeber und Signalraketen mit einer Steighöhe von bis zu 80

Metern, und zur Kategorie T1 zählen, können von Personen über 18 Jahren im Fachhandel

frei erworben werden.

Kategorie T2: Fachkundenachweis erforderlich

Fallschirmsignalraketen mit einer Steighöhe von 300 Metern zählen zur Kategorie T2. Für

diese Signalmittel ist der sogenannte Pyroschein (Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

nach dem Sprengstoffrecht) erforderlich.

Signalpistole Kaliber 4: Sachkundenachweis erforderlich

Der Trend geht klar weg von der „klassischen“ Signalpistole, da die Voraussetzungen

schlichtweg zu umfangreich sind. Neben einem sehr umfangreichen Sachkundenachweis (ca.

120 Fragen), der Waffenbesitzkarte und dem Nachweis über den Besitz eines Bootes, ist

zudem eine Munitionserwerbsberechtigung und auf dem Boot ein Tresor – der

Sicherheitsstufe B zur sicheren Aufbewahrung von Munition und Schusswaffe – erforderlich.

Quelle: www.adac.de