Bodensee SEGELN
Bodenseeschifferpatent Kat. D
Amtliche Berechtigung zum Führen eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 qm Segelfläche auf dem Bodensee. Für Segelfahrzeuge mit Motor, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich.
Voraussetzungen:
Ab 14 Jahren, körperliche und geistige Eignung
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
Besonderheiten: