Bodensee SEGELN


Bodenseeschifferpatent Kat. D

Amtliche Berechtigung zum Führen eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 qm Segelfläche auf dem Bodensee. Für Segelfahrzeuge mit Motor, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich.

 

Voraussetzungen:

Ab 14 Jahren, körperliche und geistige Eignung

  

Theoretische Prüfung:

  • Multiple Choice Fragebogen (u.a. Navigation, Seemannschaft, Umweltschutz, Bodenseeschifffahrtsrecht, Wetterkunde, Bootskunde)

Praktische Prüfung:

  • Nachweis Kenntnisse zum Führen eines Segelbootes
  • Rettungsmanöver unter Segeln
  • Fahrmanöver unter Segeln
  • Knotenkunde
  • Fragen zur Seemannschaft und Wetter

Besonderheiten:

  • Theorie und Praxis müssen innerhalb von 12 Monaten vor der gleichen Prüfungsbehörde abgelegt werden.